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Entsorgungshinweise

Die ordnungsgemäße Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten („Altgeräte“), Batterien und Leuchtmitteln ist uns wichtig.

Bitte entsorgen Sie bitte fachgerecht Ihre Altgeräte. Dadurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte gerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt und menschliche Gesundheit vermieden werden.

Bei der Entsorgung sind folgende Regeln zu beachten:

  • Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte (Altgeräte) sowie Batterien und Akkus getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.
  • Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
  • Bestimmte Lampen und Leuchtmittel unterfallen ebenso dem Elektro- und Elektronikgesetz und sind dementsprechend wir Altgeräte zu behandeln. Ausnahme sind Glühbirnen und Halogenlampen. Entsorgen Sie Glühbirnen und Halogenlampen bitte über den Hausmüll.
  • Bei beschädigten Lampen vermeiden Sie Hautkontakt! Sammeln Sie die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacken Sie die Reste für den Transport luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Bitte saugen Sie die Bruchstücke nicht auf. Lüften Sie das Zimmer für ca. 30 Minuten.
  • Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.

Sie erkennen die entsprechenden Altgeräte am durchgestrichenem Mülltonnen-Symbol:

Warnung

Rücknahmepflicht der Vertreiber

Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Rücknahmepflichtige Fernabsatz-Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

Für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 an bieten wir auch die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung am Ort der Abgabe. Beim Kauf eines Neugeräts haben sie die Möglichkeit eine Altgerätabholung über die Webseite auszuwählen. Das Altgerät muss im Wesentlichen die gleiche Funktion wie das Neugerät erfüllen, z.B. ein Kühlschrank für ein Kühlschrank.

Die Altgeräte dürfen kostenlos auf dem lokalen Wertstoffhof oder in folgenden Sammelstellen in Ihrer Nähe abgegeben werden: www.take-e-back.de.

Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Am 29.10.2020 ist das Gesetz „Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ in Kraft getreten. Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie/AbfRRL (Drucksache 88/20) sieht in Artikel 2 eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in § 18 vor. Demnach ist jährlich der Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) ElektroG durch die Hersteller zu veröffentlichen. Mit dem folgenden Link erhalten Sie nähere Informationen: www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten/

Hinweis zur Abfallvermeidung

Indem Sie die Lebensdauer Ihrer Altgeräte verlängern, tragen Sie dazu bei, Ressourcen effizient zu nutzen und zusätzlichen Müll zu vermeiden. Die Lebensdauer Ihrer Altgeräte können Sie verlängern indem Sie defekte Altgeräte reparieren lassen. Wenn sich Ihr Altgerät in gutem Zustand befindet, könnten Sie es spenden, verschenken oder verkaufen. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll

Die „durchgekreuzte Mülltonne“ auf Batterien zeigt, dass Altbatterien getrennt gesammelt werden müssen. Batterien und Akkus dürfen auf keinen Fall über den Hausmüll entsorgt werden. Nur so kann verhindert werden, dass umweltschädliche Stoffe in die Umwelt gelangen und umgekehrt wertvolle Rohstoffe wiedergewonnen und in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden können.

Finden sich unter der durchgestrichenen Mülltonne auf der Batterie zusätzlich die Zeichen Cd, Hg oder Pb ist das ein Hinweis darauf, dass die Batterie gefährliche Schadstoffe enthält. (»Cd« steht für Cadmium, »Pb« für Blei und »Hg« für Quecksilber).

Warnung

Als Endverbraucher sind Sie zur ordnungsgemäßen Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Batterien können überall dort kostenfrei zurückgegeben werden, wo sie verkauft werden (z. B. Super-, Bau-, Drogeriemarkt). Auch Wertstoff- und Recyclinghöfe nehmen Batterien zurück. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Altbatterien in haushaltsüblichen Mengen können Sie direkt bei uns von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr unter der folgenden Adresse unentgeltlich zurückgeben:

  • Chal-Tec Fulfillment GmbH
  • Member of Berlin Brands Group
  • Norddeutschlandstr. 3
  • 47475 Kamp-Lintfort
  • Deutschland

Wichtig zu beachten ist, dass Lithiumbatterien aus Sicherheitsgründen vor der Rückgabe gegen Kurzschluss gesichert werden müssen (z. B. durch Abkleben der Pole). Sofern die Batterie in einem Elektrogerät enthalten und leicht entnehmbar ist, muss diese zuerst entfernt und getrennt vom Elektrogerät entsorgt werden.

Informationspflichten gemäß § 15 Abs. 1 VerpackG

Wir sind entsprechend den Vorgaben des VerpackG zur Rücknahme und Verwertung nicht systempflichtiger Verpackungen verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommen wir gerne nach. Bitte senden Sie uns einen diesbezüglichen Rücknahmehinweis über das Kontaktformular.

Unsere WEEE-Registrierungsnummer

Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR, Benno-Strauß-Straße 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro – und Elektronikgeräten unter der WEEE-Reg.-Nr. DE 46906833 registriert.

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